Elternbeirat

Einmal im Jahr wählen alle Eltern einen Elternbeirat.
In gemeinsamen Sitzungen mit dem pädagogischen Team, werden organisatorische Fragen, Schließungszeiten, Termine und Planungen für das KiTa- Jahr abgesprochen.
Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Eltern gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung. Die Mitgliedschaft im Elternbeirat endet, wenn das Kind des Erziehungsberechtigten die Einrichtung nicht mehr besucht oder nicht mehr gewählt wird.
Der Rat der Tageseinrichtung besteht zu einem Drittel aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates. Er kann weitere pädagogisch tätige Kräfte oder andere Fachleute zu seinen Beratungen einladen.
Der Rat der Tageseinrichtung hat insbesondere die Aufgabe:
  • Die Grundsätze für die Erziehungsarbeit zu beraten
  • Die erforderliche räumliche, sachliche und personelle Ausstattung zu beraten
  • Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung zu vereinbaren
  • Die Öffnungs- und Schließungszeiten im KiTa- Jahr zu beraten und
  • Die Erziehungsberechtigten umfassend zu informieren und an der Willensbildung zu beteiligen.

Die Amtsperiode endet mit der Wahl des neuen Elternbeirates.